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Hygienekonzept für Wettkämpfe

von | 1. September 2020

Hygienekonzept für den Wettkampfbetrieb auf der Kegelanlage in Raßdorf


Basierend auf den Empfehlungen des DOSB, den Vorgaben des Landes Hessen, des Landkreises und der Gemeinde Wildeck für den Sportbetrieb auf der Kegelsportanlage in Wildeck-Raßdorf wurde das folgende verbindlich einzuhaltende Hygienekonzept erstellt.
Ziel dieses Konzeptes ist es, die Durchführung des organisierten Wettkampfbetriebes unter den Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Das Konzept basiert auf der Freiwilligkeit des Sportlers, eine Teilnahme am Liegenspielbetrieb liegt in der Verantwortung des Sportlers bzw. der Erziehungsberechtigten. Selbstverständlich ist eine Teilnahme am Sportbetrieb ausgeschlossen, wenn COVID19-Symtome zu erkennen sind. Sollten sich die Rahmenbedingungen durch behördliche Anordnungen ändern, wird das Konzept den Vorgaben angepasst.
Kegeln ist grundsätzlich eine kontakt- und berührungslose Sportart. Aufgrund dessen gehen wir davon aus, dass bei Einhaltung der nachstehenden Regeln die Vorgaben der gesetzlichen Gremien eingehalten werden!

  1. Der Zutritt zur Kegelsportanlage ist nur mit Mund-Nasen-Schutz und nur für die Dauer des Ligaspieles erlaubt! Bei zugewiesen Sitz- / Stehplätzen kann der Mund-Nasen Schutz abgenommen werden! Sowohl nach dem Betreten als auch vor Verlassen der Kegelbahn sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Eine Anwesenheitsliste wird zu jedem Wettkampf vom Verantwortlichen geführt (Datum, Name, Telefon-Nr., Zeitraum).
  2. Zuschauer / Besucher sind aus Platzgründen nicht zugelassen! Die Gastmannschaft darf mit 8 Personen (7 Spielern und 1 Betreuer) die Kegelanlage betreten!
  3. Im Vorraum der Kegelbahn (48 m²) dürfen sich max. 16 Personen (Inkl. Schiedsrichter, Bahnbediener, Kegler und Betreuer) befinden! Es ist auf den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5m bzw. die 3m² Regelung zu achten!
  4. Nach Nutzung der Toilette ist diese zu desinfizieren, hierbei sind auch die Türklinken nicht zu vergessen!
  5. Umkleidekabinen und Duschen sind für den Wettkampfteilnehmer zugelassen! Auch hier sind die gebotenen Regelungen gem. gesondertem Konzept (Nutzung von gemeinschaftlich genutzten Umkleideräumen und Duschen (Seite 2)) einzuhalten!
  6. Jeder Spielerin verwendet ausschließlich zwei für den jeweiligen Wettkampfdurchgang persönlich zugeordnete Kugeln. Unmittelbar nach Beendigung des jeweiligen Spieles sind diese Kugeln zu desinfizieren. Dies gilt auch für Eigentumskugeln!
  7. Die Distanz von 1,50 Meter wird auch seitens der Trainer / Betreuer bzw. Aufsicht eingehalten!
  8. In der Kegelsportanlage werden Desinfektionsmittel vorgehalten. Wenn möglich soll der Sportler sein Desinfektionsmittel selbst mitzubringen. Nach Beendigung des Wettkampfes sind verwendete Einrichtungsgegenstände (Stuhl, Tisch, Bedienpult, etc.) zu desinfizieren.
  9. Die Kegelsportanlage ist mit einer Be- und Entlüftungsanlage ausgerüstet, welche einen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet. Die Kegelanlage ist zusätzlich durch öffnen der Fenster zu belüften!
  10. Sportler/Sportlerinnen sind angehalten beim Wechsel der Bahnen die Distanzregeln von 1,50 m einzuhalten. (Bahn 4 wechselt über die Bahnen (vor den Kugelauflagen) auf Bahn 1)
  11. Werden Hand- und Reinigungstücher verwendet, sind diese nur an den dafür vorgesehenen Aufhängern zu platzieren bzw. im der eigenen Taschen abzulegen. Werden Schwämme benutzt dürfen diese nur aus dem persönlichen Eigentum des jeweiligen Sportlers kommen und auch nur von ihm verwendet werden.
  12. Die Bezahlung verzehrter Speisen und Getränke erfolgt unter Verwendung einer Abrechnungsliste welche von der Aufsichtsperson geführt wird. Leergut ist von jeden persönlich im Leergutkasten zu entsorgen. Speisen dürfen nur im Thekenraum zu sich genommen werden!
    Nutzung von gemeinschaftlichen Umkleideräumen und Duschen
    Für die Nutzung der gemeinschaftlichen Umkleideräume und der Dusche gelten folgende Regelungen:
    Allgemein Gem. den Hinweisen und Geboten der Länder, Kreise und Gemeinden ist die Nutzung der Duschen zu vermeiden, aber nicht verboten! Bei Nutzung der Umkleideräume / der Dusche müssen folgende Regelungen eingehalten werden:
  13. Die Gastmannschaft erhält den Umkleideraum mit integrierter Dusche zugeordnet. Im Umkleideraum besteht Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 m (3m2 Regel) ist einzuhalten! (AN Bosserode empfiehlt die Umkleidekabine mit max. 2 Personen gleichzeitig zu nutzen!)
  14. Die Dusche darf genutzt werden! Nach dem Duschvorgang ist der Dusch- bzw. Umkleidekabine ausreichend zu lüften! (Auch hier gilt unsere Empfehlung das sich max. 2 Personen gleichzeitig im Umkleideraum aufhalten!)
  15. Es ist ein Desinfektionsspray bereitgestellt, dass nach Gebrauch der Dusche zur Desinfektion genutzt werden muss!
  16. Es dürfen nur Handtücher aus dem persönlichen Bestand / Besitz genutzt werden!
  17. Es ist nur das persönliche Duschgel / Shampoo zu benutzen!
  1. Vorsitzender

Gerald Buchenau